1.2. Zugunsten der Eltern?
Die Nachricht, daß das Kind eine Behinderung haben wird, löst bei den Eltern wohl in den meisten Fällen Ängste aus. Die wenigsten haben wahrscheinlich vorher schon mal Kontakt mit Menschen mit Behinderungen gehabt. Das ist auch nicht sonderlich verwunderlich, in einer Gesellschaft, in der es eine Integration fast nicht gibt.
Zudem erhoffen sich Eltern das beste für ihr Kind, daß es im Leben zurecht kommt usw. Sie möchten, daß ihr Kind den Anforderungen, die ihm gestellt werden genügen kann und wird. Somit ist es auch nur verständlich, daß Eltern Angst bekommen, wenn sie erfahren, daß ihr Kind vielleicht niemals diesen Ansprüchen gerecht werden kann.
So hieß es beispielsweise noch bis Februar 1998 in Artikel 125 der Bayerischen Verfassung: "Gesunde Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes."(6) Wen wundert es da noch, daß sich bei den Eltern, wenn sie von der Behinderung ihres Nachwuchs erfahren Gefühle wie Angst, Trauer und Schmerz einstellen.
Ein weiteres Problem ist, daß sich Familien und insbesondere Alleinerziehende mit einem behindertem Kind großen Belastungen ausgesetzt sehen. Und mit dieser Beurteilung liegen sie auch nicht falsch.
Die Frage, die sich mir hierbei auftut ist jedoch die, ob es nicht ein Fehler ist, die Probleme beim werdenen behinderten Leben zu suchen. Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umstände werden nicht kritisiert, nicht einmal hinterfragt.
Daß das Kind den Leistungsansprüchen nicht entsprechen wird, ist der elterliche Grund zur Abtreibung nach pränataler Diagnose. Mit der Akzeptanz dieses aus der Wirtschaftsweise herrührenden Anspruchsdenken, willigen die Eltern jedoch unbewußt ein und ordnen sich selber auch dem gewünschten Funktionieren unter.
Somit sind die Möglichkeiten, die die pränatale Diagnose bietet, zwar durchaus auf der einen Seite zugunsten der Eltern, auf der anderen Seite jedoch genau gegen sie.
Und es ist eine Illusion zu glauben, Eltern könnten sich bei der Entscheidung über Leben und Tod ihres Kindes frei entscheiden. Das Wissen um die schlechten Zukunftsaussichten des Kindes in diesem System, das Wissen der Beeinträchtigungen (z.B. finanzielle) für die Familie, das Wissen der geringen Akzeptanz der Gesellschaft gegenüber dem behinderten Leben, all das ist mehr als direktiv.
"Wer befürchten muß, mit einem behinderten Kind allein gelassen zu werden, ohne Chance auf die erforderliche Unterstützung, dafür aber mit der Gewißheit, der Gesellschaft zur Last zu fallen, wird sich nach pränataler Diagnostik und humangenetischer Beratung eher in die bevölkerungspolitische Pflicht nehmen lassen und sich gegen ein Kind entscheiden, das den Normen der industriellen Leistungsgesellschaft nicht genügt."(7)
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6 vgl. Keyvan Dahesch: Bürgerrechte statt Almosen. Allen Sonntagsreden zum Trotz: Behinderte Menschen werden in Deutschland gesellschaftlich ausgegrenzt. in: DIE ZEIT Nr. 32, 5. August 1999, Seite 8
7 Oliver Tolmein: Wann ist der Mensch ein Mensch? Ethik auf Abwegen. München, Wien 1993, Seite 8
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