
Sie ärgern sich über die enorm hohen
Kirchensteuern, von denen Pfarrerinnen und Pfarrer dafür
bezahlt werden, daß sie am Sonntagmorgen eine Stunde
lang Senioren ab 80 unterhalten? Dann ärgern Sie sich zu
Unrecht, denn in der Evangelischen Kirche von Westfalen
gibt es einen Beschluß, der bestimmt, daß für die
PfarrerInnen und andere TheologInnen (und für deren
Altersversorgung) pro Jahr nicht mehr als 25 % der Summe
aufgewandt werden dürfen, die an Kirchensteuern
eingenommen wird. Das begrenzt die Pfarrstellen (auf
derzeit ca. 1600) und sichert zugleich die sehr viel
höhere Zahl der Arbeitsplätze von nicht-theologischen
MitarbeiterInnen, die unter dem Dach der Kirche
vielfältige Aufgaben wahrnehmen: ErzieherInnen in den
Tageseinrichtungen für Kinder, Küster,
Verwaltungsangestellte, Sozialarbeiter, Therapeuten u.a.
Kirchliche Arbeit wendet sich Menschen in ganz
unterschiedlichen Lebenssituationen mit ganz
unterschiedlichen Bedürfnissen kompetent und
professionell zu. Ausgebildetes Fachpersonal ist dazu
nötig.
Die Finanzierung der kirchlichen Arbeit auf all ihren
Tätigkeitsfeldern wird hauptsächlich aus
Kirchensteuermitteln bestritten, die die Finanzämter als
prozentualen Zuschlag (9%) zur Lohn- oder Einkommensteuer
einziehen. Diese Dienstleistung des Staates für die
Kirche ist nicht kostenlos. Im Gegenteil: 3% der
eingezogenen Kirchensteuern verbleiben in den Kassen der
Finanzämter. Die restlichen 6% werden an die Kirche
weitergeleitet und zwar als Gesamtbetrag, so daß die
Kirche nicht weiß, wer wieviel zahlt.
Da die Kirchensteuer - wie gesagt - gekoppelt ist an die
Lohn- oder Einkommensteuer, wirken sich staatliche
Steuerreformen unmittelbar auf die Finanzen der Kirche
aus (in aller Regel negativ).
Neben den Kirchensteuereinnahmen fließen den
Kirchengemeinden, den Kirchenkreisen und der Landeskirche
in Westfalen weitere Einnahmen zu. So etwa zweckgebundene
Gelder für bestimmte Aufgaben, die der Allgemeinheit
zugute kommen. Ein Beispiel: Im Jahre 1991 haben für die
über 800 evangelischen Tageseinrichtungen für Kinder
Eltern und die öffentliche Hand 203 Millionen DM bezahlt
- bei Gesamtkosten von 298 Millionen DM. Die Differenz
von 95 Millionen wurde ausschließlich aus
Kirchensteuermitteln bestritten.
Aus Rücklagen und Vermögen ergeben sich weitere
Einnahmen, ebenso aus Spenden und (zweckgebundenen)
Kollekten. Schließlich fließen aus öffentlichen Kassen
Zuschüsse für die Erhaltung und Restaurierung
denkmalgeschützter Bauten.
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